EU AI Act
EU AI Act – Informationen für Kunden von autofox
Kundeninformation zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz | Stand: Juli 2026
fDas Wichtigste vorab
Für die gewöhnliche Nutzung von autofox ändert sich mit dem EU AI Act nichts. Sie können die Plattform wie gewohnt verwenden. Eine sichtbare Kennzeichnung Ihrer Fahrzeugbilder als „KI-bearbeitet“ ist nach unserer Einschätzung – die inzwischen durch offizielle Leitlinien der EU-Kommission gestützt wird – bei gewöhnlicher Nutzung nicht erforderlich.
Rechtliche Grundlage
Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz in der EU. Die Transparenzpflichten nach Art. 50 gelten ab dem 2. August 2026 (Art. 113). Dieser Stichtag steht fest und wird durch die aktuell diskutierten Gesetzesänderungen („Digital Omnibus“) nicht berührt – diese betreffen andere Teile des Gesetzes.
Am 20. Juli 2026 hat die Europäische Kommission den Inhalt offizieller Leitlinien zu Art. 50 gebilligt (Auslegungshilfe für Behörden, Anbieter und Nutzer von KI-Systemen). Diese Leitlinien bestätigen die im Folgenden dargestellte Einschätzung ausdrücklich.
Betrifft der EU AI Act autofox?
Ja. autofox setzt KI zur unterstützenden professionellen Fahrzeugbildbearbeitung ein – insbesondere zum Freistellen von Fahrzeugen, zum Ersetzen des Hintergrunds durch virtuelle Showrooms, zur Bildoptimierung sowie zur Reduzierung störender Spiegelungen (Visual+). Nach unserer Einschätzung handelt es sich dabei nicht um ein Hochrisiko-KI-System im Sinne des EU AI Acts. Die Pflichten, die den Anbieter eines KI-Systems treffen, erfüllt autofox – daraus entsteht für Sie als Kunde keine eigene Pflicht.
Müssen Sie Ihre Fahrzeugbilder sichtbar kennzeichnen?
Nach unserer Einschätzung besteht bei der gewöhnlichen Nutzung von autofox keine Pflicht, bearbeitete Fahrzeugbilder für Endkunden sichtbar als KI-generiert oder KI-bearbeitet zu kennzeichnen. Eine sichtbare Kennzeichnungspflicht träfe Sie nur, wenn ein Bild ein sogenanntes „Deepfake“ wäre – also einen Betrachter fälschlich glauben ließe, ein Fahrzeug sehe anders aus oder befinde sich in einem anderen Zustand, als es tatsächlich der Fall ist.
Die Kommissions-Leitlinien vom 20. Juli 2026 nennen dazu ein Beispiel, das dem Einsatz von autofox sehr nahekommt:
Ein reales Produkt (z. B. ein Auto), das in einer Werbeanzeige vor einem KI-generierten Hintergrund gezeigt wird, gilt nicht als Deepfake – solange die Anzeige den Betrachter nicht über die tatsächliche Darstellung und die Eigenschaften des Produkts täuscht.
Genau das ist der Anwendungsfall des virtuellen Showrooms: Das reale Fahrzeug bleibt unverändert, nur die Umgebung ändert sich. Eine andere Bewertung kann erforderlich sein, wenn ein Bild den tatsächlichen Zustand oder wesentliche Eigenschaften eines Fahrzeugs unzutreffend darstellt – etwa wenn Ausstattung, Lackfarbe oder Zustand digital verändert werden.
Was ändert sich für Sie als Kunde?
Die Nutzung von autofox bleibt unverändert. Prüfen Sie bearbeitete Bilder wie gewohnt vor der Veröffentlichung und stellen Sie sicher, dass der tatsächliche Zustand des Fahrzeugs korrekt wiedergegeben wird – das verlangt unabhängig vom EU AI Act bereits das Wettbewerbsrecht (§ 5 UWG, Verbot irreführender Werbung). autofox beobachtet die weiteren Entwicklungen (u. a. die finale Verabschiedung der Leitlinien und einen möglichen Verhaltenskodex) fortlaufend und informiert Sie, falls sich etwas für Sie ändert.
Wichtiger Hinweis:
Die KI von autofox ist auf die professionelle Präsentation von Fahrzeugbildern ausgerichtet. Sie ist nicht dafür vorgesehen, den tatsächlichen Fahrzeugzustand zu verändern oder Mängel wie Kratzer, Dellen, Steinschläge, Rost oder Lackschäden zu verschleiern. Eine solche Nutzung wäre irreführende Werbung und ist unzulässig.
Fragen?
Kontaktieren Sie uns unter [email protected] oder besuchen Sie www.autofox.ai.
Hinweis: Diese Kundeninformation dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich ist die Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act) in ihrer jeweils geltenden Fassung. Quellen: EUR-Lex, Verordnung (EU) 2024/1689, insbesondere Art. 50 und Art. 113; Communication to the Commission C(2026) 5054 final vom 20.7.2026 (Guidelines on the implementation of the transparency obligations for certain AI systems under Article 50 of the AI Act).








